Hinweis Altölverordnung (AltölV)
Hinweise zur Rücknahme von Altöl gem. § 8 Altölverordnung Gemäß § 8 AltölV sind wir verpflichtet, gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos anzunehmen. Dies gilt sinngemäß auch für Ölfilter und für beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Sie können die oben genannten Öle und Abfälle werktags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr kostenlos an unserem Geschäftssitz in 24796 Bredenbek, Mühlenweg 1, oder – alternativ – unter den dort geltenden Annahmebedingungen bei Entsorgungsfachbetrieben oder sonstigen Altölannahmestellen abgeben.
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